Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand März 2023
Lieferung & Montage:
- Der genaue Termin wird Ihnen ca. 3-4 Tage im Voraus mitgeteilt (wetterabhängig).
Zahlungskonditionen:
- 30 Tage netto nach Erhalt der Rechnung
- Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
- 1/3 bei Auftragserteilung (ab Auftragswert CHF 3'000.00), innert 10 Tagen,
- Restzahlung nach Montage, innert 30 Tagen Netto nach Erhalt der Rechnung.
Garantie Velux:
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. VELUX:
- 10 Jahre auf Dachfenster sowie dazugehörige Einbau- und Installationsprodukte (exkl. Elektrokomponenten)
- 10 Jahre auf Kondensfreiheit im Scheibenzwischenraum
- 2 Jahre auf Sonnen- und Hitzeschutzprodukte
- Von der Garantie ausgeschlossen sind Fälle, die auf falsche oder nachlässige Behandlung oder Abnützung zurückzuführen sind.
- Die Bildung von Kondenswasser ist auf zu hohe Raumluftfeuchtigkeit zurückzuführen und ist daher ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen
- Siehe auch SIA-Bestimmungen (SIA 118).
Garantie Dachfenster Keller:
- 2 Jahre ab Fertigstellung auf Mängel die eindeutig auf eine fehlerhafte Montage zurückzuführen sind.
- 5 Jahre auf versteckte Mängel.
- Für Schäden an nicht sichtbaren Elektrokabeln übernehmen wir keine Haftung.
Garantie Roto:
Für die Qualität der Roto Produkte stehen sie mit ihren umfassenden Garantien, die jeweils vom Zeitpunkt des Einbaus an Gültigkeit haben.
Die Garantien im Einzelnen:
- 15 Jahre Materialgarantie auf Roto Wohndachfenster gegen Glasbruch infolge Hagels bei Fenstern mit ESG-Außenscheibe, gegen Bruch der Beschläge und gegen Bruch der Kunststoffrahmen.
- 5 Jahre Garantie - für Roto Wohndachfenster im Übrigen, Eindeckrahmen, gegen Beschlagen im Scheibenzwischenraum von Roto Ersatzscheiben, sowie für Roto Solarsysteme, ausgenommen alle elektrischen und beweglichen Teile
- 2 Jahre Garantie für Austauschteile der Roto Wohndachfenster
- 2 Jahre Garantie für Roto Zubehör (Rollos, Außenrollläden, Fernbedienungen etc.), für elektrische und bewegliche Teile des Solarsystems
- 2 Jahre Garantie für Bodentreppen.
Siehe auch SIA-Bestimmungen. (SIA 118).